Stellenangebote Integrationshelfer
Ein Integrationshelfer – auch Schulbegleiter oder Inklusionshelfer genannt – unterstützt Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen im schulischen Alltag. Ziel
seiner Tätigkeit ist es, dem Schüler eine gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht und sozialen Leben in der Schule zu ermöglichen. Der Integrationshelfer begleitet das Kind individuell, je nach Art und
Ausprägung der Beeinträchtigung. Dabei kann die Unterstützung sehr unterschiedlich ausfallen – sie reicht von Hilfe bei der Orientierung im Schulgebäude, der Strukturierung des Schulalltags oder der
Kommunikation, bis hin zu konkreter Unterstützung beim Schreiben, Lesen oder bei der Interaktion mit Mitschülern. Wichtig ist, dass der Integrationshelfer nicht als Lehrer oder Therapeut auftritt,
sondern eine begleitende und unterstützende Funktion einnimmt.
Schulbegleitung (m/w/d) Integrationshilfen Schule & ..
Psychologen, Sozialpädagogen oder Betriebswirt (m/w/d) als ..
Integrationshelfer (m/w/d)
Schulbegleiter*in, Integrationshelfer*in, ..
Integrationsbeauftragter (m/w/d) in der Praxisanleitung
Pädagogischer Mitarbeiter*in als Qualifizierungstrainer*in / ..
Schulsozialarbeiter*in (m/w/d) mit dem Schwerpunkt ..
Sozialarbeiter/-pädagoge (m/w/d) als ..
Integrationsbeauftragte/r (m/w/d) für das Betriebliche ..
Für die Tätigkeit als Integrationshelfer ist keine einheitliche, gesetzlich geregelte Ausbildung vorgeschrieben. Häufig werden Personen mit pädagogischer, sozialer oder pflegerischer Ausbildung eingesetzt,
zum Beispiel Erzieher, Heilerziehungspfleger oder Sozialpädagogische Assistenten. Es gibt aber auch Quereinsteiger, die beispielsweise über Schulungen oder Fortbildungen qualifiziert werden. Je nach
Träger und Bundesland können die Anforderungen unterschiedlich sein. In manchen Fällen ist auch ein erweitertes Führungszeugnis oder ein Nachweis über Erste-Hilfe-Kenntnisse erforderlich.
Eingesetzt werden Integrationshelfer vor allem an allgemeinen Schulen – von der Grundschule bis zur weiterführenden Schule –, seltener auch in Förderschulen oder Kindertagesstätten. Finanziert wird
die Maßnahme in der Regel über das Jugend- oder Sozialamt, nachdem ein entsprechender Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt wurde. Die konkrete Zuweisung erfolgt über freie Träger, soziale
Einrichtungen oder im Rahmen eines persönlichen Budgets. Die Arbeit als Integrationshelfer ist oft auf ein Schuljahr oder den individuellen Bedarf des Kindes befristet und findet im direkten Kontakt
mit dem betreuten Schüler statt, meist im Einzelsetting.